Der Bürgereid …

zu Schifferstadt im Jahr 1650 …

TREU UND HOLD SEIN DEM BISCHOFF ZU SPEYER NICHT NACHTEILIG GEGEN DEN SELBEN REDEN UND HANDELN ZUM HEIL UND NUTZEN DESSELBEN TÄTIG SEIN GEHORSAM IN ALLEN GEBÜHRLICHEN DINGEN DEM BISCHOF, SEINEN AMTLEUTEN UND FAUTEN DU SOLLTEST EIN TREUER MITGESELL DER GEMEINDE SEIN DERSELBEN IN ALLER IHRER GERECHTIGKEIT HELFEN ALLEN SCHADEN HELFEN ABWENDEN IHREN NUTZEN FÖRDERN, SOVIEL DU KANNST DU SOLLTEST DER SCHIFFERSTADTER OBRIGKEIT DAS SIND: FAUT, GERICHT, GERICHTSLEUTE DORFMEISTER GEHORSAM SEIN, ALLEN IHREN GE- UND VERBOTEN