Zurück ins letzte Jahrhundert: 1993

DIE RHEINPFALZ, Montag, 20. Dez. 1993

„Glück lebt nicht in Dosen“, Performance-Künstler Franz Bellmann klappert gegen Umweltbelastung, von Cornelia Wystrichowski

Auszüge aus einem längeren Artikel:

Foto Manfred Rinderspacher
Foto Manfred Rinderspacher

Klappern gehört zum Handwerk. Das alte Sprichwort nahm Franz Bellmann wörtlich und hüllte sich in ein wallendes, schepperndes, selbstgenageltes Gewand aus leeren Coladosen, mit dem er sich am Samstag…in die Ludwigshafener Fussgängerzone wagte. Eigentlich wollte er auch die Geschäfte im Rathaus-Center besuchen, doch die dortigen Ordnungshüter wollten die „Dosenglück“ genannte Performance nicht in ihren Konsumhallen dulden…“You can beat the feeling“, sagt er in Anlehnung an den CocaCola-Werbespot, und meint eigentlich, dass die Herstellung einer Dose einen ungeheuren Energieverlust bedeutet. „Die Dose sollte völlig abgeschafft werden.“…Wie hält es der Anti-Dosen-Prophet eigentlich selbst mit dem Konsumieren? „Ich bin kein Konsument“… er kaufe nur Frischware. Doch auch andere zu solchen Verhaltensweisen zu bewegen, sei „eine Sisyphusarbeit“. Genug Zeit dazu hat Bellmann…eingeplant: „Das laufende Dezennium“.

Dosenspaziergang in Ludwigshafen am Rhein, ein Blick zurück...
Dosenspaziergang in Ludwigshafen am Rhein, ein Blick zurück…

Der MM meldete unter Kunstobjekt Getränkedosen am selben Tag: „Die Menschen auf die Umweltprobleme durch Einwegdosen aufmerksam zu machen“, das ist das Anliegen des Mannheimer Künstlers…

Platzschein der STADT  LUDWIGSHAFEN  AM  RHEIN vom 17.12.1993 Sondernutzungserlaubnis für einen „Dosenspaziergang“ (Performance) in der Fussgängerzone am 18.12.1993, mehrere Auflagen formaler Art, Stempel, Unterschrift…

Foto Manfred Rinderspacher

Gebührenbescheid der STADT  LUDWIGSHAFEN  AM  RHEIN vom 24.03.1994…Für diese Erlaubnis wird gemäss § 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt Ludwigshafen am Rhein i. V. m. § 4 der Anlage zu dieser Satzung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 DM festgesetzt…Anlage: ein Zahlschein.